Fragen und Antworten zum ÖPNV

*** DIESE INHALTE SIND NOCH „UNDER CONSTRUCTION“ ***
Die vorgeschlagene Festsetzung von Schulbezirken bewegt viele Familien in Wallenhorst. Auch bei der FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde sind zahlreiche Fragen, Anmerkungen und Forderungen eingegangen. Wir haben die häufig gestellten Fragen hier gesammelt und möchten unsere Antworten darauf geben.
Alle Antworten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis des aktuellen Planungs- und Kenntnisstands. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass bislang keine konkrete Satzung zu Schulbezirken beschlossen ist und sich bis dahin noch einiges ändern kann.
Diese Sammlung von Fragen und Antworten wird zukünftig ggf. aktualisiert.
Letztes Update: 04.07.2023:
- Wir haben in die Antworten Verweise auf andere Fragen eingefügt, um Wiederholungen zu vermeiden.
- Weiterhin wurden Informationen aus der Einladung zur Fachausschusssitzung eingefügt sowie Anlagen verlinkt.
- Es wurde unser Änderungsantrag zum Download bereitgestellt.
- Es wurden die Ergebnisse der Fachausschuss- und der Ratssitzung hinzugefügt.
Sie haben weitere Fragen oder Anmerkungen zu unseren Antworten? Nutzen Sie unseren WhatsApp Chat, schicken Sie uns eine Mail, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie an unter 05407 8091149.
A.1. Was sind Schulbezirke?
Als Schulbezirk wird der Einzugsbereich einer bestimmten Schule bezeichnet, andere Bezeichnungen sind Schuleinzugsgebiet oder Schulsprengel. Sind Schulbezirke für Grundschulen festgelegt, besteht für die innerhalb eines Schulbezirks wohnenden schulpflichtigen Kinder der Klassen 1 bis 4 die Verpflichtung, die festgelegte Schule zu besuchen. Die Grundschule kann dann nicht selbst ausgewählt werden. Während ein Kind z.B. aus Rulle ohne Schulbezirke auch an einer Hollager Grundschule angemeldet werden könnte, müsste es nach Festlegung eines Schulbezirks für Rulle die dortige Schule besuchen.
Umgekehrt schaffen erst Schulbezirke den Anspruch auf Aufnahme eines Kind an der festgelegten Schule. Das Fehlen von Schulbezirken bedeutet also nicht automatisch eine freie Schulwahl. Schulbezirke geben somit auch Eltern Planungssicherheit z.B. im Fall eines Umzugs.
A.2. Was ist der Sinn von Schulbezirken?
Schulbezirke ermöglichen dem Schulträger (hier der Gemeinde Wallenhorst) eine Prognose, wie viele Schülerinnen und Schüler in einem Jahrgang an einer Schule eingeschult werden. So können Ressourcen entsprechend zugeteilt und Mittel geplant werden.
Andersherum kann die Zahl von Schülerinnen und Schülern an einer Schule gesteuert werden. Schulbezirke sind insoweit auch ein Mittel zur gleichmäßigen Auslastung der Schulen bis hin zur Standortsicherung. Werden dauerhaft zu wenige Kinder an einer bestimmten Schule angemeldet, muss diese unter Umständen geschlossen werden.
Darüber hinaus sorgen Schulbezirke in der Regel für möglichst kurze Schulwege und eine ausgewogene soziale Zusammensetzung der Schulgemeinschaft, die dem Wohnumfeld der jeweiligen Schule entspricht. Ohne Schulbezirke können sich leichter Brennpunktschulen durch selbst erfüllende Prophezeiungen und gruppendynamische Prozesse entwickeln.
A.3. Behindern Schulbezirke nicht den Wettbewerb unter den Schulen?
Wohl keine Partei schätzt Wettbewerb so sehr wie die FDP. Bei den Grundschulen handelt es sich jedoch um eine grundlegende Infrastruktur der öffentlichen Bildung, für die Mechanismen eines freien Marktes nicht ohne Weiteres gelten. ABC-Schützen sind weder Ware noch Kunden noch Marktanteile und Schulen sind keine Dienstleister, die gewechselt werden wie ein Mobilfunkvertrag.
Der Erfolg einer Schule führt nicht zu einer optimalen Ausnutzung knapper Produktionsmittel, sondern im Gegenteil zu kostenintensiven Doppelstrukturen, da die freie Auswahl zwischen den Anbietern vielen Kindern verwehrt bleibt, z.B. weil sie nicht über die Grenzen von Ortsteilen hinaus mobil sind. Es kann und darf daher auch keine nicht konkurrenzfähigen Anbieter geben, die aus dem Markt ausscheiden. Tatsächlicher Wettbewerb zwischen Schulen kann Ursache für Ungerechtigkeiten und soziale Ausgrenzung sein, Druck auf Schülerinnen und Schüler erzeugen und zu fehlender Zusammenarbeit führen. Wir als Liberale möchten nichts davon für unsere Grundschulen in Wallenhorst. Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen können von Wettbewerb und Differenzierung profitieren, aber für Grundschulen gilt das unseres Erachtens nicht.
A.4. Sind die Schulbezirke rechtlich verpflichtend? Wallenhorst hatte doch bisher keine.
Ja. Schulbezirke sind unzweifelhaft für Grundschulen (Primarbereich) in Niedersachsen vorgeschrieben. Das ergibt sich aus § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Lediglich für weiterführende Schulen (Sekundarbereich I) steht es Schulträgern frei, Schulbezirke festzulegen oder nicht.
Wallenhorst hat bislang keine Schulbezirke festgelegt, was bereits mehrfach zu schriftlichen Mahnungen seitens des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) führte. Nach mündlichen Aussagen seien in Niedersachsen lediglich fünf Kommunen (von insgesamt mehr als 970) bekannt, die der rechtlichen Verpflichtung, Schulbezirke für Grundschulen einzurichten, bislang nicht nachgekommen sind.
In der Vergangenheit haben die Anmeldungen an den Wallenhorster Schulen noch zu einer ausgeglichenen Verteilung geführt. Für das kommende Schuljahr ist das jedoch nicht mehr der Fall. Hält diese Entwicklung an, hat das Konsequenzen für die Planung der Schulen in Wallenhorst.
A.5. Ist das eine neue Regelung, die jetzt plötzlich umzusetzen ist?
Nein. Schulbezirke sind – insbesondere für Grundschulen – seit Jahrzehnten üblich und auch außerhalb von Niedersachsen regelmäßig verpflichtend. In Niedersachsen sind Schulbezirke mindestens seit dem Inkrafttreten des einheitlichen Niedersächsischen Schulgesetzes 1974 für Grundschulen vorgeschrieben, bis 2002 galt das sogar für die weiterführenden Schulen. Vor 1974 galten diverse Gesetze zur Verwaltung öffentlicher Schulen und für das Recht des öffentlichen Schulwesens. Mit dem kommenden Schuljahr wird die Regelung also seit mindestens 50 Jahren in Wallenhorst nicht umgesetzt.
A.6. Folgt aus der Festlegung von Schulbezirken eine Verpflichtung oder ein Anspruch, einen bestimmten Kindergarten zu besuchen?
Nein. Es gibt keine Verbindung von Schulbezirken und Kindergartenplätzen. Die Kindergärten in Wallenhorst befinden sich ausnahmslos in Trägerschaft der beiden großen christlichen Kirchen, sodass Kriterien für die Behandlung von Anmeldungen derzeit nicht politisch festgelegt werden. Das bitter ironische Ergebnis, dass Kinder zwar verpflichtet sein sollen, die nächstgelegene Schule zu besuchen, aber keinen Anspruch haben, den nächstgelegenen Kindergarten besuchen zu dürfen, ist Ergebnis unterschiedlicher rechtlicher Umstände, vorhandener Ressourcen aber auch verschiedener Träger. Als Freie Demokraten halten grundsätzlich kurze Wege für einen Wert an sich, unabhängig von der zukünftigen Schule. Kurze Wege sind kindgerecht, umweltfreundlich und wirtschaftlich. Wir unterstützen deshalb einen ortsnahen Ausbau des Platzangebotes und streben einheitliche Vergabekriterien für Kindergartenplätze an. Eine Verbindung zu Schulbezirken besteht jedoch nicht.