FDP Belm unterstützt A 33 Nord

Martin Wesseln
Martin Wesseln (Foto: Domenic Schlinge – Foto Oger)

Vor dem Hintergrund des laufenden Planfeststellungsverfahrens positionieren sich die Belmer Liberalen klar Pro A33 Nord. Der Weiterbau der A33 mit dem Lückenschluss zur A1 wäre für Belm und die gesamte Region von großem Vorteil.

Die Verwaltung hatte dem Rat zuletzt eine Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahren vorgelegt, in der jedoch nur schwache Argumente zu finden sind, die vor Gericht wenig Beachtung finden werden.

Martin Wesseln von der Belmer FDP verweist auf eine Prüfung der Stellungnahme durch einen Verwaltungsrechtler. Fast alles an den Ausführungen dort würde als unbeachtlich eingeordnet, weil es fast keine Beeinträchtigung kommunaler Belange im rechtlichen Sinne gibt. Soweit an ein bis zwei Stellen eine Klage zulässig wäre, sei sie gleichwohl unbegründet.

Aber auch inhaltlich können die Stellungnahme und die Position der Gemeinde nicht überzeugen.

Zum Ausbau der A 33 gibt es keine Alternative. Die sicherlich bestehende Auswirkung auf die Umwelt, werden durch den Nutzen für die Allgemeinheit aufgewogen.

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die A33 wird als ausschließlich schädlich betrachtet, dabei stiftet auch dieser Nutzen. Bürgerinnen und Bürger, die Einkaufsmöglichkeiten, Beschäftigungsorte oder touristische Ziele besser erreichen, haben Vorteile. Und durch den Weiterbau der A33 werden Kreisstraßen, die durch Vehrte oder Icker verlaufen, entlastet. Auch hierdurch profitieren BELM und seine Bürger.

Dass eine Klage der Gemeinde aussichtslos ist, wissen Rat und Verwaltung selber, bereits 2015 wurde das von den Bürgermeistern aus Belm und Wallenhorst mehr oder minder offen eingeräumt. Martin Wesseln fürchtet, dass sich niemand vorwerfen lassen will, nicht „alles versucht zu haben“, sodass auch sehenden Auges unsinnige Verfahren angestrengt werden, von denen außer den Anwälten niemand etwas hat. Die FDP will dafür nicht zur Verfügung stehen.

Abzulehnen ist auch die Idee eines Verfügungsfonds, aus dem Umweltverbände bei einer Klage unterstützt werden. „Um das Kind beim Namen zu nennen: Sollte die Gemeinde hier an Umweltverbände spenden, wäre das eine rechtswidrige Umgehung der fehlenden Klagebefugnis“, führt Martin Wesseln aus. „Wenn die Gemeinde kein Klagerecht hat bzw. nur eines, das auf tönernen Füßen steht, kann die Gemeinde das nicht dadurch hinbiegen, dass sie Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einem klageberechtigten Verband überlässt, der in keiner Weise durch die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde kontrolliert werden kann.“

Die FDP Belm wird nach einem Erfolg bei der Kommunalwahl 2021 hier genau hinschauen und unsinnige oder gar rechtswidrige Ausgaben nicht unwidersprochen hinnehmen.