FDP fordert verbindliche Satzung zur Informationsfreiheit in der Gemeinde Wallenhorst
Wieviel Hundesteuer nimmt die Gemeinde ein? Wie sehen die Ergebnisse der jüngsten Verkehrszählung in Hollage aus? Wo bietet Wallenhorst einen kostenlosen WLAN-Zugang an und was kostet der die Gemeinde? Solchen Fragen tragen die Wallenhorsterinnen und Wallenhorster an Ratsmitglieder und die Verwaltung heran. Bei den Antworten sind sie aktuell oft auf das Wohlwollen der Verwaltung angewiesen.
Mit dem Beginn des Jahres 2021 existiert auf Bundesebene bereits seit 15 Jahren ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden. Niedersachsen hingegen gibt sich alle Mühe, einen traurigen Wettstreit zu gewinnen. Das Bundesland ist neben Sachsen und Bayern das letzte Bundesland, in dem es immer noch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Die Versäumnisse der rot-grünen Landesregierung werden hier von der Großen Koalition nahtlos fortgesetzt, 13 der 16 Bundesländer sind schon weiter. Selbst in der früheren Trutzburg Bayern gilt seit 2016 zumindest ein begrenztes Auskunftsrecht, das im Bayerischen Datenschutzgesetz geregelt ist.
Da immer noch nicht absehbar ist, dass die Landesregierung aus SPD und CDU hier liefert, will die FDP auf kommunaler Eben mit gutem Beispiel vorangehen. Zusammen mit Christina Nobis, der 2011 und 2016 für die PIRATEN kandidierte und knapp den Einzug in den Gemeinderat verfehlte, plädiert der FDP-Ratsherr Markus Steinkamp deshalb für eine Informationsfreiheitssatzung für Wallenhorst.
„Aus der Ratspraxis wissen wir, dass die Verwaltung Fragen der Bürgerinnen und Bürger regelmäßig transparent beantwortet, neben der Einwohnerfragestunde vor öffentlichen Sitzungen steht mit den Bürgerforen ein weiteres Format bereit“, führt Steinkamp aus. Dennoch sehen Nobis und Steinkamp eine Win-Win-Situation für die Verwaltung und die Wallenhorsterinnen und Wallenhorster.
Die Vorzüge einer satzungsmäßigen Regelung des Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger gegen die Gemeinde liegen auf der Hand. Interessierte können sich ohne die oftmals schwierige und mühselige Darlegung eines eigenen rechtlichen Interesses Informationen verschaffen, die bei der Gemeinde gesammelt werden. Dies dient einer besonderen Transparenz der Gemeindeverwaltung und der Vertrauensstärkung der Bürger in den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte. „Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich hier nicht als Bittsteller fühlen“, fasst Christian Nobis zusammen.
Nachteile sehen die beiden nicht. Natürlich können nur solche Informationen herausgegeben werden, deren Veröffentlichung nicht durch Gesetz untersagt ist, z.B. weil personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. „In 13 von 16 Bundesländern sind die vorgeschlagenen Regelungen längst Gesetz, zu Problemen in der Verwaltung kommt es dort nicht.“, so Markus Steinkamp. Tatsächlich würde eine klare Regelung zu Grenzen des Auskunftsrechts und ggf. zur Kostenberechnung der Verwaltung den Umgang mit querulatorischen Anfragen sogar erleichtern.
Christian Nobis sieht die Satzung auch als Treiber für eine kontinuierliche Transparenz: „Unser Vorschlag für eine Satzung sieht ausdrücklich vor, dass die Verwaltung Anfragen mit dem Verweis auf Internetfundstellen abschließen kann. Das setzt einen Anreiz, angefragte Informationen zukünftig direkt online bereitzustellen.“