FDP-Fraktion unterliegt in erster Instanz vor dem VG Osnabrück

FDP Fraktion Fachgerichtszentrum
Markus Steinkamp (li.) und Moritz Halbach (re) vor dem Fachgerichtszentrum in Osnabrück (Foto: FDP Wallenhorst)

Die Fraktion der FDP im Rat der Gemeinde Wallenhorst hat heute in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eine juristische Niederlage kassiert. Im Januar 2022 hatte die FDP Klage eingereicht, da sie durch die im Oktober 2021 noch nach der Kommunalwahl beschlossene Änderung des Sitzverteilungsverfahrens für Ausschüsse an der (stimmberechtigten) Teilnahme im Verwaltungsausschuss der Gemeinde und dem Aufsichtsrat der Gemeindewerke ausgeschlossen wurde. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage nun abgewiesen.

„Wir hätten uns natürlich ein anderes Urteil gewünscht“, gibt der Fraktionsvorsitzende Markus Steinkamp unumwunden zu, „aber ein Gericht erster Instanz muss erst einmal den Schritt wagen, eines der Gesetze, die die Grundlage der Rechtsprechung bilden, selbst als unrechtmäßig einzuordnen.“

Dennoch ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück laut Steinkamp zumindest ein Teilerfolg. So hat das Gericht ohne Einschränkung anerkannt, dass die Klage zulässig ist. Die FDP Fraktion im Wallenhorster Rat ist nicht nur befugt, Klage zu erheben, sondern laut Gericht auch unzweifelhaft aufgrund der angegriffenen Gesetzesänderung benachteiligt. Das Gericht hat in der Verhandlung auch die Auffassung der Freien Demokraten geteilt, dass mit dem Gemeinderat und der Fraktion eigentlich die falschen Parteien vor dem Richtertisch sitzen. Verantwortlich sei schließlich der Landesgesetzgeber. Da dieser jedoch nicht bereit war, die gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen, hatte die benachteiligte FDP-Fraktion keine andere Möglichkeit, als selbst zu klagen. Die Berechtigung dazu hat das Gericht uneingeschränkt anerkannt.

Die Vorsitzende Richterin hat in ihrer mündlichen Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass das Gericht ganz bewusst die Berufung zugelassen hat und den weiteren Instanzenweg interessiert verfolgen wird. Damit wird deutlich, dass die Sache nach Auffassung des Gerichts offene und grundsätzliche Fragen aufwirft. Auch mit Blick auf den weiteren Verfahrensgang hätte das Gericht den Verhandlungstermin ungewöhnlich zeitnah angesetzt.

„Wir warten nun die schriftlichen Urteilsgründe ab, um über die Einlegung der Berufung zu entscheiden. Wir halten uns diesen Weg offen, können das aber aktuell noch nicht sagen.“, so Steinkamp abschließend.