FDP für bezahlbaren Wohnraum in Wallenhorst

Bebauungspläne
Obacht bei der Prüfung von Bebauungsplänen (Foto: FDP Wallenhorst)

Die FDP Wallenhorst freut sich darüber, dass weitere Baugebiete in der Gemeinde Wallenhorst ausgewiesen werden. „Nur die Schaffung von neuen Bauflächen, die zu Wohnraum führen, wird die Preise auf dem Wohnungsmarkt in Wallenhorst reduzieren“, so Tobias Brüwer, Vorstandsmitglied der FDP Wallenhorst. Mit Besorgnis nehmen die Liberalen jedoch Bestrebungen zur Kenntnis, in Bebauungsplänen oder Kaufverträgen anspruchsvolle energetische Mindeststandards bis hin zu Effizienzhäusern der höchsten Stufe (KfW 40) vorzuschreiben und detaillierte Vorgaben zu Ausrichtung und Bepflanzung zu machen. Die diskutierten Vorgaben bevormunden bauwillige Familien unangemessen und führen zu weiteren Kosten beim Neubau, zusätzlich zu den trotz Corona immer noch steigenden Kosten der Bauausführung.

„Wir können die Lasten zur Erreichung der wichtigen klimapolitischen Ziele nicht allein den zukünftigen Bauherren aufbürden.“, so Ratsherr Markus Steinkamp. „Wir werden so nicht nur bezahlbares Wohnen erschweren, sondern greifen tief in die Vorstellungen und Selbstverwirklichung der Menschen vor Ort ein. Der Hausbau ist nicht nur für die meisten Menschen die größte finanzielle Anstrengung ihres Lebens, sondern bildet tatsächlich auch den Lebensmittelpunkt.“ Wenn ein Passivhaus ohne Heizung und regelmäßiges Lüften nicht zur Vorstellung der Hauseigentümer passt, dann sei es nicht Sache der Politik, hier das Verhalten zu diktieren. „Anreize durch Kredite und Tilgungszuschüsse sind ausreichend vorhanden, es heißt ja nicht umsonst KfW-Standard.“, so Steinkamp weiter mit Hinweis auf die günstigen Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Die FDP Wallenhorst spricht sich deshalb klar dafür aus, hier auf Freiwilligkeit zu setzen. Mindeststandards in Kaufverträgen und Bebauungsplänen sollten maximal KfW 55 umfassen, soweit sie überhaupt notwendig sind. Die Freien Demokraten werden sich im Gemeinderat dafür einsetzen, auf die Vorgabe von energetischen Mindeststandards im größtmöglichen Umfang zu verzichten. Stattdessen sollte die Gemeinde die bestehenden Beratungsangebote zu energetischer Bauweise und Sanierung beibehalten und Beratungsangebote proaktiv an Bauflächenkäufer vermitteln.