Freie Informationen auch in Wallenhorst

Informationsfreiheitssatzung
Ein gutes Vorbild für freie Informationen: Die Osnabrücker Satzung (Foto: FDP Wallenhorst)

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel existiert auf Bundesebene bereits seit 16 Jahren ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden. Niedersachsen hingegen ist neben Sachsen und Bayern das letzte Bundesland, in dem es immer noch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt.

Aus der Ratspraxis wissen die Wallenhorster Liberalen, dass die Verwaltung Fragen der Bürgerinnen und Bürger regelmäßig transparent beantwortet. Neben der Einwohnerfragestunde vor öffentlichen Sitzungen steht mit den Bürgerforen ein weiteres Format bereit.

Dennoch sieht Markus Steinkamp von der FDP viele Vorzüge in einer satzungsmäßigen Regelung des Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Gemeinde: „Interessierte können sich ohne die oftmals schwierige und mühselige Darlegung eines eigenen rechtlichen Interesses Informationen verschaffen, die bei der Gemeinde gesammelt werden.“ Steinkamp ergänzt: „Dies dient einer besonderen Transparenz der Gemeindeverwaltung und der Vertrauensstärkung in den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte. Wir sind jedenfalls der Ansicht, dass Bürgerinnen und Bürger sich hier nicht als Bittsteller fühlen dürfen.“

Nachteile sieht der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Marco Barenkamp nicht: „Natürlich können nur solche Informationen herausgegeben werden, deren Veröffentlichung nicht durch Gesetz untersagt ist, z.B. weil der Datenschutz oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind.“ Barenkamp weiter: „Eine klare satzungsmäßige Regelung zu Grenzen des Auskunftsrechts würde den Umgang mit möglicherweise querulatorischen Anfragen jedoch erleichtern, ohne sich Willkürvorwürfen auszusetzen.“

Das lässt sich laut Barenkamp auch gut belegen: „Nicht nur kommt es in 13 von 16 Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetzen sowie in den Bundesbehörden nicht zu Problemen in der Verwaltung, auch viele niedersächsische Städte und Gemeinden haben gute Erfahrungen gemacht, nicht zuletzt unsere Nachbarstadt Osnabrück, die sich im März 2019 eine Informationsfreiheitssatzung gegeben hat.“

Die Freien Demokraten haben deshalb beantragt, dass der Rat der Gemeinde auch für Wallenhorst eine Informationsfreiheitssatzung beschließt.

Der Fraktionsvorsitzende Markus Steinkamp erklärt abschließend: „Bei der Vorbereitung durch die Verwaltung kann umfangreich auf die Vorarbeiten in der Stadt Osnabrück zurückgegriffen werden. Zudem regen wir ausdrücklich an, dass die Verwaltung Anfragen mit dem Verweis auf Internetfundstellen abschließen kann und so nach und nach alle häufig angefragten Informationen online auffindbar sind, natürlich möglichst barrierefrei!“