Planung der A 33 Nord von aktuellen politischen Entscheidungen nicht negativ betroffen
Mit Verwunderung hat die FDP Wallenhorst auf Befürchtungen im Osnabrücker Land reagiert, die jüngsten Beschlüsse der Berliner Regierungsparteien zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten könnten zu Lasten des Lückenschlusses der A 33 Nord gehen. Nach Rücksprache mit dem örtlichen FDP-Bundestagsabgeordneten Matthias Seestern-Pauly, dem Bundesverkehrsministerium und der Autobahn GmbH des Bundes besteht dafür kein Anlass.
Auch wenn vor Ort gelegentlich der Eindruck erweckt werde, dass eine Planungsbeschleunigung der A 30 auch eine Entscheidung gegen die A 33 Nord sei, sei dies falsch, so Seestern-Pauly. Die mögliche Beschleunigung - sofern von der jeweiligen Landesregierung gewünscht - sei pauschal für alle Projekte der Kategorie Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung ausgesprochen worden. Die vermeintliche Bevorzugung der A 30 gegenüber der A 33 besteht in den verschiedenen Kategorien des Bundesverkehrswegeplans bereits seit 2016 und wurde aktuell nicht in Frage gestellt.
Es hat sich jedoch nichts daran geändert, dass der Planungsstand der A 33 deutlich weiter fortgeschritten ist als der der A 30. Mehr noch: Für den Ausbau der A 30, der stellenweise einem Neubau der Autobahn entspricht, ist die fertiggestellte A 33 Nord fest eingeplant, da diese Verbindung während der Bauphase der A 30 einen Großteil des Verkehrs aufnehmen soll.
Entsprechend positiv bewertet Matthias Seestern-Pauly, dass auch die A 33 Nord von den aktuellen Gesetzesänderungen profitieren wird: „Die Darstellung, dass Projekte wie die A 33 nicht beschleunigt werden, ist nicht richtig. Die Bundesregierung verweist explizit darauf, dass auch Autobahnneubauprojekte von schnelleren Raumverträglichkeitsprüfungen sowie einer Vereinfachung bei Verwaltungsgerichtsverfahren profitieren.“
Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Rat der Gemeinde Wallenhorst, Markus Steinkamp, hält deshalb die Fertigstellung der A 33 Nord für ebenso dringlich wie wahrscheinlich: „Die aktuellen politischen Entscheidungen sind hier eher Rückenwind als Bremse, sei es aufgrund der Vorteile beim Rechtsweg oder weil die A 33 Nord als Voraussetzung für den A 30 Ausbau ggf. mitbeschleunigt, aber keinesfalls gebremst werden sollte.“ Bei der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses könne das Gericht künftig beispielsweise einen möglichen Mangel unberücksichtigt lassen, wenn erkennbar ist, dass dieser in Kürze behoben wird. Außerdem sei es künftig möglich, Eingriffe in die Natur statt durch Flächenausgleich auch finanziell auszugleichen.
Selbst die absehbaren Kostensteigerungen stünden dem Lückenschluss nicht entgegen: „Waren die bisherigen Kostensteigerungen vor allem auf verbesserte Umweltschutzmaßnahmen zurückzuführen, so sind die jüngsten Kostensteigerungen eine Folge der Inflation. Dies betrifft aber nicht nur die Kostenseite, sondern auch den in Euro bewerteten Nutzen der Maßnahme. An der positiven Bewertung ändert sich unter dem Strich nichts“, so Steinkamp abschließend. Die steigenden Kosten seien daher kein Argument gegen den Lückenschluss, sondern vielmehr dafür, die Fertigstellung schnellstmöglich anzugehen.