Sonntagsöffnungen unkompliziert ermöglichen
Mit Bedauern haben die Mitglieder der FDP die jüngsten Urteile des Verwaltungsgerichtes Osnabrück zur Kenntnis genommen, mit denen die verkaufsoffenen Sonntage u.a. in Wallenhorst und Bramsche wesentlich eingeschränkt wurden. Mit Eilanträgen hat die Gewerkschaft Verdi erreicht, dass geplante und beworbene Verkaufsangebote außerhalb des jeweils eng umrissenen Ortszentrums am Sonntag untersagt wurden. So durften während der Wallenhorster Klib z.B. Stavermann und Porta ihre Türen nicht öffnen, zur Herbstkirmes in Bramsche dürfen nun Möbel Hardeck und andere nicht verkaufen. Der Wallenhorster Marketingverein hat bereits desillusioniert verlauten lassen, dass er von der Beantragung weiterer verkaufsoffener Sonntage absehen wird.
Die Landtagskandidatin der Freien Demokraten, Anke Wittemann, hat für das Vorgehen der Gewerkschaft wenig Verständnis: „Der stationäre Handel versucht mühsam, sich nach der Corona-Krise zu erholen und konkurriert dabei mit rund um die Uhr erreichbaren Online-Geschäften. Gerade der Event-Charakter verkaufsoffener Sonntage kann dem Gewerbe vor Ort helfen. Verdi erweist den vorgeblich vertretenen Beschäftigten mit der Sabotage solcher Angebote einen Bärendienst.“
Anke Wittemann ist überzeugt, dass weder die Erholung noch das Familienleben oder die christlichen Gemeinden leiden, wenn wie vom Gesetzgeber vorgesehen in jeder Gemeinde an vier Sonntagen im Jahr das Einkaufen außer der Reihe großzügig und unkompliziert ermöglicht wird: „Weitere 48 Sonntage im Jahr bleiben schließlich Ruhetage wie eh und je. Die Gewerkschaft trägt hier ein Scheingefecht jenseits der gesellschaftlichen Realitäten aus. Es passt ins Bild, dass sich die Klagen der Gewerkschaft auf den Sonntagsschutz der Weimarer Reichsverfassung von 1918 stützen.“
Gut ein Fünftel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitet laut Wittemann mehr als 100 Jahre später regelmäßig an Sonn- und Feiertagen. Auf ihre Leistung möchte die Gesellschaft sicher nicht verzichten. Dabei geht es nicht nur um Tankstellen, Schausteller, Restaurants oder den Bahnverkehr, bestimmte Produktionsprozesse können schlicht nicht nach Belieben unterbrochen werden, z.B. in der Stahlverarbeitung; ganz zu schweigen von Notdiensten in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit. Der Anteil der Selbstständigen, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten liegt noch einmal deutlich höher als der von abhängig Beschäftigten. Bei vereinzelten Aktionen des Handels möchte Verdi nun jedoch ein Exempel statuieren.
Verdi verteidigt damit laut Wittemann nicht nur eine Arbeitswelt, die es so nicht mehr gibt, das ganze geschieht auch noch auf dem Rücken der Beschäftigten: „In Wallenhorst und Bramsche war die Enttäuschung insbesondere bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern groß, die sich freiwillig für die Sonntagsarbeit gemeldet haben und Feiertagszuschläge und Freizeitausgleich gerne mitgenommen hätten; vom Beitrag zusätzlicher Umsätze zur Bestandssicherung ihrer Arbeitsplätze einmal ganz abgesehen.“
Die Liberale sieht die Verantwortung aber nicht vorrangig bei den Gewerkschaften. Bei allem Unverständnis über Gegenstand und Zeitpunkte der Klageverfahren ist das Anrufen von Gerichten in einem Rechtsstaat selbstverständlich immer zulässig. Anke Wittemann sieht den niedersächsischen Gesetzgeber in der Pflicht, endlich klare und verlässliche Regelungen zu erlassen, damit Durchführung und Umfang von verkaufsoffenen Sonntagen nicht länger zum Glücksspiel werden. Mit der letzten Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes 2019 ist das nicht gelungen. Niedersachsen hat hier versagt und muss dringend nachbessern. Andere Bundesländer schützen mit klaren Regelungen die Kommunen und die lokalen Handelsvereinigungen vor gerichtlichen Auseinandersetzungen. Anke Wittemann bemerkt abschließend: „Es ist dringend erforderlich, dass die nächste niedersächsische Landesregierung die Zeichen der Zeit erkennt und beherzt handelt. Ich möchte mich im Niedersächsischen Landtag dafür einsetzen.“